AGB der GIZZImedia GmbH (nachfolgend Auftragnehmer):
Sämtliche Leistungen und Aufträge durch den Auftragnehmer erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
1 Angebot, Vertrag, Umfang des Auftrages
1.1 Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in dem in der Auftragsbestätigung genannten Umfang zustande. Ergänzungen oder sonstige Vereinbarungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
1.2 Angebote werden erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich und sind bis dahin freibleibend. Sämtliche Preisangaben sind in Euro und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
1.3 Leistungen, die über die Bereitstellung von Modulinhalten hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies umfasst insbesondere die Schaffung von Entwürfen, die Änderung von Entwürfen, die Individualisierung von Modulinhalten, die Schaffung weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen.
1.4 Beim Modul Zustellerkom wird der Vertrag wird auf eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen, beginnend ab Zugang der Login-Informationen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wurde. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Kündigung maßgeblich.
1.5 Der Auftragnehmer gewährt keinen Konkurrenzschutz und/ oder Exklusivität, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.6 Auf der Internetpräsenz des Auftragnehmers ist es für Kunden und Dritte möglich, Anzeigen zu schalten. Die Auswahl der Werbekunden obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Ansprüche gleich welcher Art kann der Auftraggeber hierdurch nicht herleiten, insbesondere besteht hier kein Interessen- und Konkurrenzschutz für den Auftraggeber.
2 Leistungen und Rechte des Auftragnehmers und Auftraggebers
2.1 Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftragnehmer Zugang zu Modulinhalten oder erstellt Entwürfe. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Modulinhalte in dem vorhandenen Umfang digital zum Download zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss Kenntnis über den Umfang der Modulinhalte erhalten.
2.2 Der Auftraggeber hat das Recht, Modulinhalte oder Entwürfe im vertraglichen Umfang während der Vertragslaufzeit beliebig oft zu nutzen. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen der vorherigen Einwilligung des Auftragnehmers.
2.3 Das Urheberrecht, einschließlich sämtlicher Verwertungsrechte an Entwürfen, Modulinhalten etc. und an allen Arbeitsergebnissen verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf das Honorar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeitsergebnisse auf seinen Namen schützen zu lassen und diese auch im Rahmen anderer Aufträge auch für andere Auftraggeber zu verwenden. Der Auftraggeber erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Auftragnehmer hat bei der Schaffung von Modulinhalten Gestaltungsfreiheit.
2.4 Dem Auftraggeber werden Nutzungsrechte an Entwürfen und Modulinhalten nur in dem Umfang, der in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurde, eingeräumt. Sofern keine andere Regelung in der Auftragsbestätigung getroffen wurde, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages übertragen.
2.5 Eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer zulässig. Eine unberechtigte Überlassung verpflichtet zum Schadensersatz. Dieser beträgt mindestens eine Jahresgebühr, für die Einräumung der Nutzungsrechte gem. der aktuellen Preisliste.
2.6 Der Auftraggeber erwirbt bei Beauftragung individueller Gestaltungsaufträge nur ein Nutzungsrecht an Entwürfen des Auftragnehmers, die er realisiert.
2.7 Der Auftragnehmer kann Auskunft über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers verlangen. Für unberechtigte Nutzungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schadenersatz in Höhe des Honorars zu leisten, das auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung für diese Nutzungen angemessen wäre.
2.8 Der Auftragnehmer hat das Recht auf Urheberbenennung. Jegliche Änderung des vom Auftragnehmer geschaffenen Werkes bedarf seiner Zustimmung.
2.9 Ergänzend gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, auch dann, wenn das vom Auftragnehmer geschaffene Werk über die nötige Schöpfungshöhe nicht verfügt.
3 Zahlung, Fälligkeit
3.1 Die in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
3.2 Für das Modul Zustellerkom ist die vereinbarte Gebühr für ein Jahr im Voraus zu zahlen. Die Login-Informationen werden nach Zahlungseingang für das erste Vertragsjahr bekannt gegeben.
3.3 Von der Jahresgebühr nicht umfasst sind individuelle Beauftragungen von Gestaltungsaufträgen, Sonderwünsche oder Änderungswünsche der Auftraggeber, beispielsweise die Individualisierung der zur Verfügung gestellten Entwürfe und Modulinhalte. Die Kosten hierfür werden gesondert und nach Absprache berechnet.
3.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
3.5 Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen und den Zugang zum Onlineportal zu sperren bis zur vollständigen Zahlung der Rückstände.
3.6 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
3.7 Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren bestehenden Forderungen zunächst jeweils die ältere.
4 Haftung
4.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg.
4.2 Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt insbesondere auch beispielsweise bei einem Serverausfall beim Hosting-Partner.
4.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz eines Schadens bzw. Mangelfolgeschadens gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar sind. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
4.4 Bei Buchung von Schulungen, Workshops kann der Auftragnehmer Inhalt und Ablauf sowie Einsatz der Trainer unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung verändern. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund - insbesondere bei Erkrankung des Trainers - gegen volle Erstattung bereits bezahlter Gebühren abzusagen.
5 Alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers für ordnungsgemäße Zustellung; Kennzeichnungspflicht; Freistellungsanspruch
5.1 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der für die Zustellersuche eingesetzten Medien.
5.2 Sofern der Auftraggeber die durch den Auftragnehmer erstellten Anzeigen und Inhalte bspw. mittels Haushaltswerbesendungen, Zeitungsbeilagen, Emails o.ä. in den Umlauf bringt, hat er für eine ordnungsgemäße Zustellung zu sorgen. Insbesondere dürfen derartige Sendungen nicht an Haushalte/Adressen erfolgen, die ausdrücklich keine solchen Sendungen wünschen. Im Reklamationsfall hat der Auftraggeber strengstens darauf zu achten, dass kein wiederholter Einwurf/Versendung erfolgt. Der Auftraggeber führt diesbezüglich regelmäßig Kontrollen bei seinen Zustellern durch und weist diese regelmäßig auf die vorstehenden Pflichten hin. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf den Sendungen deutlich -unter Nennung der Firmenanschrift- zu kennzeichnen, wer das Zustellunternehmen der Sendung ist, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
5.3 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Zustellung alleine verantwortlich.
5.4 Sollte der Auftragnehmer infolge eines Verstoßes von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber zur Freistellung des Auftragnehmers von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Ansprüchen verpflichtet. Ansprüche Dritter auf Ersatz eines Schadens bzw. Mangelfolgeschadens gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.
6 Datenspeicherung/Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung seines Auftrages anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie notwendige Zusatzangaben unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu erfassen und zu speichern und soweit für die Durchführung des Vertrages erforderlich, auch an Dritte weiterzugeben.
7 Allgemeines
7.1 Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, die durch Zusammenarbeit bekanntwerdenden Tatsachen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
7.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
7.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist Konstanz. Es ist deutsches Recht anwendbar.
7.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: März 2018